Der Spot nach der Tagesschau
Ein Satz aus einem geheimen Protokoll, ein Papier, das eigentlich nie öffentlich werden sollte, und zwei Namen, die seit fünf Jahren immer wieder auftauchen, sobald der Staat eine Bevölkerung in eine bestimmte Richtung bewegen will. Es geht nicht um ein Virus. Es geht um eine Methode.
Damals: Die Angst als Kommunikationsstrategie
März 2020. Das Bundesinnenministerium verfasst ein 17-seitiges Strategiepapier mit dem Titel "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen" – als Verschlusssache eingestuft, an Kanzleramt und Ministerien verteilt. Erst eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz macht das Dokument öffentlich zugänglich.1
Darin die Empfehlung, weg von einer Kommunikation zu kommen, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist – weil Bürger sich sonst unbewusst denken könnten, man werde damit nur "die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen". Kindern sollte vermittelt werden, sie könnten durch ihr Verhalten die Großeltern in Gefahr bringen.1
Mitverfasser des Papiers war der Soziologe Heinz Bude. Bei einer Podiumsdiskussion in Graz im Januar 2024 beschrieb er im Rückblick offen, worum es aus seiner Sicht ging: nicht um Aufklärung, sondern um "Folgebereitschaft in der Bevölkerung".2
Damals, Teil zwei: Der Spot nach der Tagesschau
Ein Jahr später, Dezember 2021: Der neu eingerichtete Corona-Expertenrat der Bundesregierung tagt zum ersten Mal. 19 Mitglieder, unter ihnen die Gesundheitskommunikations-Professorin Cornelia Betsch und der Verhaltenspsychologe Ralph Hertwig, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Protokolle werden als vertraulich eingestuft.3
Erst eine Klage des Allgemeinmediziners Christian Haffner vor dem Verwaltungsgericht Berlin – wieder gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz – zwingt das Kanzleramt 2023, Teile der Protokolle offenzulegen.4 Ein Satz aus der Sitzung vom 21. Dezember 2021 lautet im Wortlaut:
"Das Bundeskanzleramt wird um Prüfung gebeten, ob die Werbung für die Covid-19-Impfung noch ausgebaut werden kann (z. B. Spot nach der Tagesschau)."4
Kein Gremium zur Risikobewertung diskutiert hier Placement-Fragen für einen Werbespot. Das ist Mediaplanung, keine Wissenschaft.
Heute: Dieselben Werkzeuge, neues Thema
Die Architektur verschwindet nicht, sie wird nur neu möbliert. Am 16. Januar 2025 veröffentlicht das Bundeskanzleramt selbst den Sammelband "Zwischen Zumutung und Zuversicht – Transformation als gesellschaftliches Projekt". Darin ein Kapitel von Cornelia Betsch und ihrer Kollegin Mirjam Jenny mit dem Titel "Wie kommen wir aus der Individualisierungsfalle ins kollektive Handeln? Ein Plädoyer für verhaltenswissenschaftliche Ansätze" – diesmal nicht zur Pandemie, sondern zur Klimatransformation.5
Im selben Haus arbeitet seit Jahren Malte Petersen, offiziell Referent für "Wirksam Regieren" im Bundeskanzleramt, zuvor zehn Jahre lang zuständig für "Verhaltenswissenschaften und bürgerzentrierte Politik". Im Februar 2026 sitzt Betsch mit ihm und Gesundheitsminister a. D. Karl Lauterbach bei einem Parlamentarischen Abend der Deutschen Gesellschaft für Psychologie auf dem Podium – Thema: wie sich "psychologische Evidenz" systematisch in die Politik einspeisen lässt.6
Heinz Bude tritt weiterhin öffentlich auf, ohne sich von seiner Rolle am Panikpapier zu distanzieren.
Das Muster
Ob Pandemie, Klima oder Wehrbereitschaft – das wiederkehrende Element ist nicht die Bedrohung, sondern das Personal und die Methode: ein kleiner Kreis von Verhaltenswissenschaftlern, die immer wieder in denselben beratenden Gremien sitzen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und erst durch gerichtlich erzwungene Transparenz überhaupt sichtbar werden. Zwischen dem Panikpapier von 2020 und dem Werbespot-Vermerk von 2021 liegt keine methodische Distanz – nur ein Jahr.
Die offene Frage
Ist die gezielte Steuerung öffentlicher Wahrnehmung durch Verhaltensökonomie ein legitimes Instrument der Krisenkommunikation – oder untergräbt sie genau das Vertrauen, das sie herstellen soll? Und: Warum musste in beiden Fällen erst ein Gericht eingeschaltet werden, damit die Bevölkerung erfährt, wie über sie kommuniziert wird?
Hoffnung
Beide hier zitierten Dokumente – das Panikpapier und die Expertenrats-Protokolle – wurden nur deshalb öffentlich, weil einzelne Bürger das Informationsfreiheitsgesetz genutzt haben: eine Anfrage, eine Klage, ein Urteil. Das Gesetz hat funktioniert, genau wie es sollte. Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschlossen, dieses Recht faktisch abzuschaffen – Anfragen sollen künftig nur noch mit nachgewiesenem "berechtigten Interesse" möglich sein.7 Der Protest dagegen kommt nicht nur aus einer politischen Ecke: Datenschutzbeauftragte, Journalistenverbände und Transparenzorganisationen widersprechen gemeinsam. Das ist die eigentliche gute Nachricht in dieser Geschichte: Das Werkzeug, das diese Dokumente ans Licht gebracht hat, wird verteidigt – von genau den Menschen, die es genutzt haben, um Missstände sichtbar zu machen.
Fußnoten
-
Strategiepapier des Bundesinnenministeriums "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen", März 2020, dokumentiert und veröffentlicht über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. ↩↩
-
Öffentliche Podiumsdiskussion mit Heinz Bude, Universität Graz, 24. Januar 2024. ↩
-
Übersicht und Zusammensetzung des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, Amtszeit Dezember 2021 bis April 2023. ↩
-
Ergebnisprotokolle des Corona-Expertenrats, Sitzung vom 21. Dezember 2021, offengelegt nach gerichtlicher Verfügung infolge einer Klage von Dr. Christian Haffner, dokumentiert und im Wortlaut veröffentlicht. ↩↩
-
Bundeskanzleramt (Hrsg.): "Zwischen Zumutung und Zuversicht – Transformation als gesellschaftliches Projekt", offizielle Publikation, veröffentlicht 16. Januar 2025 auf publikationen-bundesregierung.de, darin Kapitel von Mirjam Jenny und Cornelia Betsch. ↩
-
Parlamentarischer Abend der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), 24. Februar 2026, Podiumsteilnehmer u. a. Cornelia Betsch, Karl Lauterbach, Malte Petersen (Bundeskanzleramt, Referat "Wirksam Regieren"). ↩
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Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD zur faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, 2. Juli 2026, dokumentiert unter Punkt 32 des Papiers "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". ↩