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Die Erklärerin

Sechs Millionen Klicks, ein Bundesverdienstkreuz — und eine Fußnote, die niemand erwähnte

Rundfunkkritik.de  ·  Juni 2026  ·  Lesezeit ca. 7 Min.
Es war April 2020. Deutschland im ersten Lockdown. Ein YouTube-Video einer promovierten Chemikerin erzielte in vier Tagen über vier Millionen Aufrufe — und wurde zum meistgesehenen deutschen YouTube-Video des Jahres 2020. Der Titel: „Corona geht gerade erst los."

Was folgte, war eine Medienkarriere mit einer Geschwindigkeit, die in Deutschland ihresgleichen sucht. Was in keinem der Videos stand: Ihr Ehemann war Associate Director bei jenem Pharmaunternehmen, das BioNTechs wichtigsten Rohstoff lieferte.

Die Karriere im Zeitraffer

Die Fußnote

Ihr bürgerlicher Name ist Mai Thi Leiendecker. Ihr Ehemann Matthias Leiendecker ist Chemiker und Associate Director bei der Merck KGaA — Darmstadt.

Dokumentierter Interessenkonflikt — Kette
Matthias Leiendecker → Merck KGaA (Associate Director) → Lipid-Zulieferer BioNTech → Comirnaty (Pfizer/BioNTech)

Lipide sind der essentielle Träger des mRNA-Wirkstoffs. Ohne sie kann die RNA im Körper nicht in die Zellen transportiert werden. Merck KGaA war laut eigenem Geschäftsbericht 2021 einer von weltweit nur wenigen Anbietern, die diese Spezialchemie in der erforderlichen Menge und Qualität liefern konnten.

Im Februar 2021 — parallel zu den öffentlichen Impfempfehlungen — gaben Merck und BioNTech per Pressemitteilung bekannt, ihre strategische Partnerschaft auszubauen und die Liefermenge bis Ende 2021 erheblich zu steigern.

Quellen: Merck KGaA Geschäftsbericht 2021, S. — (merckgroup.com) · Merck/BioNTech Pressemitteilung 05.02.2021 · Finanzen.net 06.02.2021 (DPA)

In keinem ihrer Videos findet sich eine entsprechende Disclosure. Kein Hinweis, keine Fußnote, kein Abbinder.

Damals gesagt — heute bekannt

Damals — Aussage
  • Feb. 2021: „AstraZeneca? Keine Frage. Ich würde nicht zögern." (DPA)
  • Jan. 2021: Impfung als einziger Weg zur Herdenimmunität dargestellt
  • Nov. 2021: Impfpflicht „ist okay" — Ungeimpfte als gesellschaftliches Problem
  • 2020–2022: Kein Hinweis auf Ehemanns Arbeitgeber und dessen BioNTech-Lieferbeziehung
Heute — Faktenlage
  • 2024: AstraZeneca zieht EU-Zulassung freiwillig zurück; räumt in britischem Gerichtsverfahren thrombotische Nebenwirkungen ein
  • Herdenimmunität durch Impfung nicht erreicht; Übertragung nie primäres Testziel (Pfizer vor EU-Parlament 2022)
  • Impfpflicht wurde nicht eingeführt; gesellschaftliche Spaltung gilt als dokumentiertes Pandemie-Erbe
  • Merck-Geschäftsbericht 2021 öffentlich verfügbar: strategische BioNTech-Partnerschaft explizit beschrieben

Was das bedeutet — und was nicht

Ein Interessenkonflikt ist keine Absichtserklärung. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Mai Thi Nguyen-Kim bewusst falsch informiert hat. Viele ihrer Aussagen entsprachen dem damaligen Konsens staatlicher Gesundheitsbehörden.

Wer in einem öffentlich-rechtlich finanzierten Format erklärt, warum ein bestimmtes Produkt sicher ist, und dessen Ehepartner bei einem der zentralen Zulieferer dieses Produkts arbeitet, schuldet seinem Publikum einen Hinweis. Das ist der Standard, den der Deutsche Presserat einfordert — und der in peer-reviewten Journalen als verpflichtende Fußnote gilt, egal wie klein die Verbindung ist. Rundfunkkritik.de — Analyse

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der maiLab finanzierte und ihr später eine eigene ZDF-Show gab, hat diese Frage zu keinem Zeitpunkt gestellt. Kein Redaktionsstatut, kein Disclosure-Protokoll, keine Nachfrage.

Das ist das eigentliche Medienproblem. Nicht eine einzelne Person — sondern ein System, das genau das nicht hinterfragt hat, was es hätte hinterfragen müssen.

Befund

Was dokumentiert ist: Eine der reichweitenstärksten Wissenschaftsjournalistinnen Deutschlands warb auf einem staatlich finanzierten Kanal für Impfstoffe, ohne offenzulegen, dass ihr Ehemann Associate Director beim wichtigsten Zulieferer des Herstellers war. Belegt durch: Merck-Geschäftsbericht 2021, öffentliche Pressemitteilungen beider Unternehmen.

Was offen bleibt: Ob und in welchem Umfang dieser Umstand ihre redaktionellen Entscheidungen beeinflusst hat. Dazu gibt es keine Belege in die eine oder andere Richtung.

Was daraus folgt: Öffentlich-rechtliche Wissenschaftsformate brauchen verbindliche Disclosure-Regeln — analog zu den Standards wissenschaftlicher Fachzeitschriften. Das ist keine politische Forderung. Es ist journalistisches Handwerk.

Primärquellen
Die Einschätzungen geben die analytische Position von Rundfunkkritik.de wieder. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine rechtliche Bewertung. Widersprüche und Ergänzungen werden gerne entgegengenommen.