Die Empörungsasymmetrie: Wer über wen wachen darf
Ein FAZ-Korrespondent fragt Selenskyj, wie man "mehr Russen töten" könne — und bleibt im Amt, ohne dass ein einziges Leitmedium den Vorgang kommentiert. Zeitgleich fordert eine gescheiterte Verfassungsrichter-Kandidatin eine Behördenaufsicht ausgerechnet für die Medien, die sie kritisiert hatten. Zwei Vorgänge, eine Frage: Wessen Grenzüberschreitung zählt?
Am 8. August 2026 steht der FAZ-Balkankorrespondent Michael Martens bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Wolodymyr Selenskyj und Aleksandar Vučić in Belgrad auf und fragt den ukrainischen Präsidenten wörtlich: "Können Sie uns Europäern sagen, was wir konkret tun können, um Ihnen dabei zu helfen, mehr Russen, mehr russische Soldaten zu töten?" Selenskyj beantwortet die Frage nicht im vorgeschlagenen Rahmen, sondern verweist auf den Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung für die ukrainische Rüstungsindustrie.
Was folgt, ist lehrbuchhaft für die Frage, wer in der deutschen Medienlandschaft überhaupt noch als empörungswürdig gilt — und wer nicht.
Der Vorgang
- Gesagt: Die Formulierung sei "missverständlich" gewesen, man bedauere das.
- Gesagt: Es sei nicht die redaktionelle Linie der Zeitung, möglichst viele russische Soldaten getötet zu sehen.
- Nicht gesagt: Eine inhaltliche Distanzierung von der Substanz der Frage.
- Nicht erfolgt: Jede Form personeller Konsequenz.
Die Leerstelle
Der eigentlich bemerkenswerte Befund liegt nicht im Vorfall selbst, sondern in seiner Nicht-Behandlung. Eine gezielte Recherche nach Kommentaren oder eigenständiger Berichterstattung bei Spiegel, Süddeutscher Zeitung, Tagesspiegel, taz und der Tagesschau-Redaktion ergibt: nichts. Keine Einordnung, keine mediengrundsätzliche Debatte über die Grenze zwischen Berichterstattung und Parteinahme im Krieg — obwohl genau diese Frage sich aufdrängt, wenn ein Korrespondent eines großen deutschen Medienhauses öffentlich danach fragt, wie effizienter getötet werden könnte.
Die einzige Berichterstattung in den großen Häusern erschöpft sich, soweit recherchierbar, in der reinen Weitergabe der dpa-Meldung zur FAZ-Stellungnahme — ohne eigene Einordnung, ohne Kommentar, ohne den Vorgang zum Anlass für eine Grundsatzdebatte über journalistische Distanzpflicht zu nehmen.
Dieselbe Formulierung, gekommen von der "falschen" Seite des politischen Spektrums, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Titelgeschichte geworden. Von einem FAZ-Korrespondenten zu einem Nato-nahen Thema geäußert, bleibt sie eine Randnotiz.
Die schärfste öffentliche Empörung kam vom russischen Außenministerium und aus prorussischen Kanälen, die Martens' Familiengeschichte instrumentalisierten. Das ist erkennbar interessengeleitete Skandalisierung eines Kriegsakteurs, keine unabhängige Medienkritik — und muss von der hier vorgebrachten strukturellen Frage sauber getrennt werden. Die Leerstelle bei den deutschen Leitmedien ist unabhängig davon zu bewerten, wer sonst noch aus welchen Motiven Lärm gemacht hat.
Der zeitliche Zusammenfall: Wer soll wen beaufsichtigen?
Nur wenige Tage zuvor, am Jahrestag ihres gescheiterten Wahlgangs zur Bundesverfassungsrichterin, hatte die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf im ZDF-Interview gefordert, man solle über eine "staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien" nachdenken. Als Beispiel für die gemeinten "neuen Medien" nannte sie ausdrücklich das Portal NIUS, das ihre gescheiterte Kandidatur kritisch begleitet hatte. Zusätzlich forderte sie eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken.
Die Volte ist bemerkenswert: Eine Institution, die für die Verbreitung kritischer Berichterstattung über eine öffentliche Person eine neue staatliche Aufsichtsstruktur fordert, existiert bislang nicht — für ein etabliertes Medienhaus, dessen Korrespondent öffentlich nach effizienterem Töten fragt, bleibt es bei einer freiwilligen Presseerklärung ohne jede Konsequenz.
Cui bono?
Zwei Kontrollmechanismen existieren nebeneinander, mit sehr unterschiedlicher Reichweite: Für etablierte Medien gilt Selbstregulierung — eine Pressemitteilung genügt, personelle oder strukturelle Konsequenzen bleiben aus. Für "neue Medien", die etablierte Häuser oder deren Akteure kritisieren, wird eine staatliche Aufsichtsstruktur ins Gespräch gebracht. Das ist kein Beleg für eine bewusste Absprache zwischen FAZ-Chefredaktion und Verfassungsrechtlerin — dafür gibt es keinerlei Hinweis. Es ist aber ein System, das strukturell begünstigt, wessen Verfehlungen folgenlos bleiben und wessen Existenz zur Disposition gestellt wird: Wer näher am etablierten Konsens steht, wird nachsichtiger behandelt als wer ihn von außen infrage stellt.
- Zur Martens-Frage: Der Verweis auf ein Churchill-Zitat ist keine reine Schutzbehauptung — im historischen Sprachgebrauch über Kriege ist harte Rhetorik nicht neu. Ob das die Wortwahl in einer Pressekonferenz mit einem amtierenden Staatschef rechtfertigt, ist eine legitime Ermessensfrage, keine ausgemachte Sache.
- Zur Konsequenzenfrage: Vorschnelle Rufe nach Entlassung einzelner Journalisten wegen einer einzelnen Formulierung sind ihrerseits ein Pressefreiheitsrisiko — die FAZ hat dieses Argument zu Recht vorgebracht, unabhängig davon, wie man die inhaltliche Leerstelle in der übrigen Presse bewertet.
- Zu Brosius-Gersdorf: Sie selbst wies die Aufregung um ihre Aussage als "fehlgehend" zurück und betonte, es gehe ihr um Persönlichkeitsrechtsschutz, nicht um Zensur. Wie eine "staatsferne" Aufsicht konkret aussehen soll, blieb allerdings unkonkret — der Vorwurf, hier werde eine Grauzone geöffnet, lässt sich mangels Ausgestaltung weder bestätigen noch entkräften.
- Zur Leerstellen-These: Eine ausbleibende Kommentierung ist keine Verschwörung, sondern kann ebenso Zeitdruck, Themenkonkurrenz oder schlicht redaktionelle Priorisierung widerspiegeln. Die Recherche kann Abwesenheit von Berichterstattung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung feststellen, nicht aber deren Ursache.
Fazit
Was bleibt, ist kein Beweis für eine gesteuerte Doppelmoral, aber ein sauber dokumentierter Strukturbefund: Die Frage, wer für eine Grenzüberschreitung öffentlich einstehen muss und wer eine Pressemitteilung als ausreichend empfindet, korreliert auffällig mit der Nähe zum medialen und politischen Mainstream — nicht mit der Schwere der jeweiligen Aussage. Genau diese Beobachtung selbst zur Kenntnis zu nehmen, ohne sie zu einer Verschwörung aufzublasen, ist der Unterschied zwischen begründeter Medienkritik und Schwurbelei.
Quellen
- epd medien: "Tötung russischer Soldaten: FAZ bedauert Frage an Selenskyj" (11.08.2026)
- dpa via turi2, HORIZONT, TRT Deutsch, newsroom.de: FAZ-Stellungnahme zur Martens-Frage (10.–11.08.2026)
- ZDFheute: Interview mit Frauke Brosius-Gersdorf, "Ein Jahr danach: Brosius-Gersdorf und die Richterwahl" (07.08.2026)
- WELT: "Brosius-Gersdorf fordert Reform der Richterwahl und Behördenaufsicht für neue Medien" (07.08.2026)
- Eigene Recherche: keine eigenständige Kommentierung des Vorgangs Martens bei Spiegel, Süddeutscher Zeitung, Tagesspiegel, taz oder Tagesschau-Redaktion auffindbar (Stand 15.08.2026)