Der Haken im System: Wie ARD und ZDF ihren eigenen Finanzbedarf bestimmen
Ein WELT-Interview mit dem Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart, von 2010 bis 2020 Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, legt offen, wie die Rundfunkfinanzierung strukturell funktioniert – und warum einzelne Bürger darauf kaum Einfluss haben.
Die Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt derzeit über die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die von den Ländern ausgesetzte Beitragserhöhung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte ursprünglich eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen. Degenhart ordnet im Interview ein, warum das aktuelle System aus seiner Sicht strukturelle Schwächen hat – und weshalb der einzelne Beitragszahler auf den Prozess kaum Einfluss nehmen kann.
Fünf dokumentierte Mechanismen
-
1 · Die Anstalten definieren ihren eigenen Bedarf
Nach Degenharts Darstellung ist es im Wesentlichen Sache der Rundfunkanstalten selbst, ihre Aufgaben zu definieren – und damit auch den daraus resultierenden Finanzbedarf. Die KEF prüft diesen Bedarf, die Politik bestätigt ihn in der Regel. Degenhart bezeichnet dies wörtlich als
„den eigentlichen Haken des Systems"
. - 2 · Beitragspflicht unabhängig vom Empfangsgerät Seit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Bürger beitragspflichtig, auch wenn sie kein Rundfunkgerät besitzen. Begründet wird dies laut Degenhart damit, dass bereits die bloße Möglichkeit des Empfangs einen „Sondervorteil" darstelle.
- 3 · Ein informeller Interessenausgleich Degenhart beschreibt den Eindruck, es habe sich zwischen Politik und Sendern ein informeller Ausgleich entwickelt: Die Politik garantiert umfassende Finanzierung und eine eher milde Aufsicht, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Politik im Gegenzug eine Bühne bietet – etwa in zahlreichen Talkshow-Formaten – und insgesamt schonend mit ihr umgeht.
- 4 · Föderale Ausstiegssperre Ein einzelnes Bundesland kann laut Degenhart zwar einen Landesrundfunk-Staatsvertrag kündigen – müsste aber trotzdem eine eigene öffentlich-rechtliche Anstalt aufbauen und weiterhin einen Beitrag erheben. Ob dieser niedriger ausfiele als der aktuelle, sei „zu bezweifeln". Eine grundlegende Reform könne ohnehin nur von allen Ländern gemeinsam beschlossen werden, nicht von einem einzelnen.
- 5 · Das Gericht selbst unter Beobachtung Degenhart weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkanstalten in bisherigen Verfahren stets recht gegeben habe und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Entscheidungen teils idealisierend beschrieben habe – ein Bild, das seiner Einschätzung nach nicht mehr uneingeschränkt der Realität entspreche.
Einordnung zur Beitragshöhe
Zur aktuellen Verfassungsbeschwerde erläutert Degenhart, dass die Länder nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wohl verfassungswidrig gehandelt hätten, als sie die von der KEF empfohlene Erhöhung nicht umsetzten. Die KEF selbst habe ihre Bewertung inzwischen jedoch angepasst und komme mittlerweile zu dem Schluss, der aktuelle Beitrag sei verfassungskonform. Wie das Gericht angesichts dieser veränderten Ausgangslage entscheidet, sei laut Degenhart nicht verlässlich vorherzusagen.
Zur Rolle politischer Akzeptanz
Im Interview zieht Degenhart eine Parallele zur Parteienfinanzierung: Auch dort habe das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass Parteien zwar Anspruch auf ausreichende Finanzierung hätten, ein Eindruck der Selbstbedienung aus der Staatskasse ihnen jedoch schade und letztlich ihre verfassungsrechtliche Funktion gefährde. Dasselbe Argument, so Degenhart, lasse sich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen: Entstehe der Eindruck, Anstalten und Führungskräfte bedienten sich am Beitragsaufkommen, leide die Akzeptanz des gesamten Systems.
Fairness-Box
Degenhart bestätigt im Interview zugleich die tragende verfassungsrechtliche Begründung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Dieser solle, anders als privatwirtschaftliche Anbieter, frei von kommerziellen Zwängen umfassende und unabhängige Information sichern – eine Funktion, die das Bundesverfassungsgericht auch in seinen neueren Entscheidungen weiterhin für notwendig hält.
Er weist zudem darauf hin, dass sich auch im öffentlich-rechtlichen Programm Beiträge finden, die sich kritisch mit der Regierung auseinandersetzen, und dass die Frage der Beitragshöhe im aktuellen Verfahren in erster Linie eine Zahlenfrage sei, keine grundsätzliche Anfechtung des Rundfunk-Auftrags.
Weiterführende Analysen
Slugs der Weiterführenden Analysen vor Veröffentlichung gegen die Live-URLs prüfen. Dieser Artikel dokumentiert Aussagen aus einem WELT-Interview (Kategorie 1: direkte Aussage eines namentlich benannten Experten in etablierter Presse). Zitate sind auf das Nötigste beschränkt; alle übrigen Inhalte sind sinngemäß wiedergegeben.