Potsdam-Treffen: Wie ARD und ZDF eine gerichtlich untersagte Darstellung verbreiteten
Mehrere Gerichte in Hamburg und Berlin haben es NDR, SWR und ZDF untersagt, das Potsdamer Treffen vom November 2023 als Diskussion über eine „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ darzustellen. Die zugrunde liegende Correctiv-Formulierung selbst wurde von einem weiteren Gericht als „im Wesentlichen unwahr“ eingestuft.
Ausgangslage
Am 10. Januar 2024 veröffentlichte die Rechercheplattform Correctiv den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ über ein Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern der Identitären Bewegung und weiteren Personen am 25. November 2023 in einer Villa am Lehnitzsee bei Potsdam. Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner stellte dort ein Konzept vor, das er „Remigration“ nannte. Der Bericht löste bundesweite Demonstrationen gegen die AfD aus und prägte den Begriff „Remigration“ in der öffentlichen Debatte.
Im Schlussteil des Artikels resümierte Correctiv, es sei um einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gegangen. Zahlreiche Medien, darunter ARD und ZDF, übernahmen diese Zuspitzung. In mehreren seither entschiedenen Verfahren stellten Gerichte fest, dass diese Formulierung in der Berichterstattung von NDR, SWR und ZDF unzutreffend war beziehungsweise nicht ausreichend recherchiert worden war.
Fall 1: OLG Hamburg untersagt NDR/Tagesschau.de die Ausweisungs-Behauptung
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, Teilnehmer des Potsdamer Treffens, ging gegen einen Bericht auf tagesschau.de vor. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erließ am 23. Juli 2024 eine einstweilige Verfügung (Az. 7 W 78/24, zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht rechtskräftig).
Quelle: OLG Hamburg, Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24, zitiert nach LTO und HÖCKER Rechtsanwälte
Nach Angaben der Prozessvertretung von Vosgerau stellte das Gericht zudem fest, dass die Tagesschau-Redaktion keine eigene Recherche zum Wahrheitsgehalt der übernommenen Correctiv-Formulierung angestellt hatte, bevor sie berichtete.
Wiederholung trotz Verbot
Im Oktober 2024 bestätigte das Landgericht Hamburg, dass der NDR die untersagte Aussage in zwei weiteren, zum Zeitpunkt des Verbots bereits online stehenden Berichten unverändert weiterverbreitet hatte – teilweise wortgleich mit der zuvor untersagten Formulierung. Das Gericht wertete dies als schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Unterlassungsverfügung.
Quelle: LG Hamburg, Oktober 2024, zitiert nach HÖCKER Rechtsanwälte
Zweites Verbot: die Dokumentation „Masterplan“
Am 19. Juni 2025 untersagte das OLG Hamburg (Az. 7 W 248/25, nicht rechtskräftig) NDR, SWR, der Produktionsfirma zero one GmbH sowie Regisseur Volker Heise, eine zentrale Aussage über Vosgerau in der ARD-Dokumentation „Masterplan – Das Potsdamer Treffen und seine Folgen“ (Erstausstrahlung 24. März 2025) weiter zu verbreiten.
Quelle: OLG Hamburg, Beschl. v. 19.06.2025, Az. 7 W 248/25
Fall 2: ZDF unterliegt in einem gesonderten Verfahren
Auch das ZDF hatte aus dem Correctiv-Bericht die Formulierung übernommen, wonach in Potsdam über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. Nach Berichten des Fachportals Legal Tribune Online verlor der Sender ein Verfahren zu derselben Interpretationsfrage, nachdem das OLG Hamburg diese Einschätzung bereits im Tagesschau-Verfahren verworfen hatte.
Quelle: LTO, Bericht vom 12.11.2024
Fall 3: Auch die Correctiv-Kernaussage selbst gerichtlich beanstandet
Am 17. März 2026 entschied das Landgericht Berlin II (Az. 27 O 379/25) über die zentrale Schlussfolgerung des Correctiv-Artikels selbst – nicht nur über deren Rezeption durch Dritte. Das Gericht stufte die Aussage, es sei um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen, als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig“ ein.
Quelle: LG Berlin II, Urt. v. 17.03.2026, Az. 27 O 379/25, zitiert nach LTO
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; Correctiv hat Berufung eingelegt.
Fairness-Box
Nicht jedes Verfahren ging gegen Correctiv oder die berichtenden Sender aus. Im Dezember 2025 wies die Pressekammer des Landgerichts Hamburg Klagen gegen den ursprünglichen Correctiv-Artikel selbst ab. Das Gericht begründete dies damit, dass der Originalartikel das Geschehen sehr detailliert mit zahlreichen wörtlichen Zitaten wiedergebe, sodass Leser zwischen dokumentierter Aussage und wertender Einordnung unterscheiden könnten. Genau diese Differenzierung sei in den knapperen ÖRR-Zusammenfassungen nicht mehr gegeben gewesen – dies sei laut Kammer der entscheidende Unterschied. Das Treffen selbst, die Teilnahme rechter Politiker und der Vortrag Sellners zur „Remigration“ sind unstrittig und wurden vor Gericht nicht angegriffen.
Einordnung der Quellenlage
Kategorie 1 Gerichtsbeschlüsse und Urteile des OLG Hamburg und des LG Berlin II, im Volltext bzw. in Auszügen zugänglich über die Kanzleien der Verfahrensbeteiligten sowie über Legal Tribune Online.
Kategorie 2 Berichterstattung von Legal Tribune Online (LTO), taz und Tagesspiegel zu den einzelnen Verfahrensständen.