Verschlusssache Demokratie
Der HateAid-Fernandes-Hubig-Komplex und was die Bundesregierung nicht zeigen will
Die Bundesregierung weigert sich, Dokumente über die Kommunikation zwischen dem Justizministerium und der NGO HateAid offenzulegen — mit einer bemerkenswerten Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die politische Mobilisierung gegen ein geplantes Gesetz anheizen. Transparenz als Gefahr. Eine Analyse dessen, was trotzdem bekannt ist.
Es gibt Begründungen, die mehr verraten als die Dokumente, um die es geht. Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig verweigerte gegenüber dem Nachrichtenportal Nius die Herausgabe von Unterlagen über Kontakte zwischen dem Ministerium und der NGO HateAid — im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die politische Mobilisierung gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Regulierung von Deepfakes anheizen.
Die Ministerin hält also Dokumente zurück, weil sie eine öffentliche Debatte über ihr eigenes Gesetzesvorhaben fürchtet. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit. Das ist ein Bekenntnis.
Transparenz wird verweigert, damit keine Debatte entsteht. Über ein Gesetz, das eine Behörde ermächtigen soll, Meinungen zu regulieren. Der Kreis schließt sich sehr elegant.
Was wir wissen: Die belegbaren Verbindungen
Bevor wir zur Interpretation kommen — und diese ist hier ausdrücklich als solche markiert — eine Bestandsaufnahme dessen, was dokumentiert ist:
- HateAid erhält seit Jahren Millionen aus Bundesministerien, darunter dem Bundesfamilienministerium. Die Organisation ist im Lobbyregister des Bundestags eingetragen — sechs Mitarbeiter als „unmittelbare Interessenvertreter".
- HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon trat zwischen 2020 und 2026 mehrfach als Sachverständige in Bundestagsausschüssen auf — zu NetzDG, Rechtsextremismus-Bekämpfung, digitalem Gewaltschutz.
- HateAid-Chefin Anna-Lena von Hodenberg gab am 20. März 2026 bei RTL zu, sie habe die Deepfake-Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen bereits „seit Monaten" gekannt — bevor der Spiegel-Artikel erschien.
- Justizministerin Hubig traf sich im Oktober 2025 mit HateAid-Vertreterinnen zu digitaler Gewalt. Zu diesem Zeitpunkt könnte HateAid bereits von der geplanten Berichterstattung gewusst haben.
- Am Tag des Spiegel-Artikels (20. März 2026) erschien in derselben Ausgabe ein Interview mit Justizministerin Hubig, die strengere Regeln für Deepfakes forderte.
- Fernandes und HateAid hatten bereits im Oktober 2023 gemeinsam gegen Face-Swap-Apps gekämpft und eine Petition an das Digitalministerium übergeben.
- Das Landgericht Hamburg entschied, dass HateAid-Geschäftsführerinnen als „Vorfeldorganisation der Grünen" bezeichnet werden dürfen (Nius-Klage). Eine weitere Entscheidung erlaubte die Bezeichnung „Linksextremistinnen" gegenüber Einzelpersonen.
- Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Ulmen mangels ausreichender Kooperation durch Fernandes ein (März 2026).
- Das OLG Hamburg untersagte dem Spiegel im Juni 2026, weiterhin den Deepfake-Verdacht gegen Ulmen zu verbreiten (Az. 7 W 72/26).
Das Muster: Kampagne, Gesetzentwurf, NGO — zeitgleich
Wer diese Punkte nebeneinanderlegt, sieht ein zeitliches Muster, das zumindest Fragen aufwirft — ohne dass damit eine koordinierte Verschwörung behauptet werden müsste. Manchmal genügt es, wenn ein Milieu so eng vernetzt ist, dass Koordination gar nicht explizit nötig ist.
20. März: Titelgeschichte
Deepfake-Gesetz gefordert
Social Media, Demo, Kampagne
Deepfake-Anzeige Spanien, Dez. 2025
Begründung: Justizministerium
Das Gesetz: Was Hubig plant — und was daran problematisch ist
Hintergrund des gesamten Komplexes ist ein Gesetzentwurf, den Justizministerin Hubig im Zuge der Fernandes-Debatte vorlegte. Er soll das Verbreiten von Deepfakes regulieren — und richtet sich dabei nicht nur gegen pornografische Inhalte. Das Gesetz würde nach Einschätzung von Kritikern auch Deepfakes erfassen, die dem „Ansehen" einer Person „erheblich schaden" könnten.
Das klingt vernünftig. Bis man bedenkt, dass politische Satire regelmäßig genau das tut: Sie schadet dem Ansehen von Personen. Absichtlich. Und das ist ihr gutes Recht. Ein Gesetz, das diese Grenze nicht präzise zieht, wäre eine Waffe gegen Satire und Regierungskritik — in den Händen genau jener Institutionen, die bereits demonstriert haben, wie sie mit unbequemen Formaten umgehen.
Das Gesetz gegen „ansehensschädigende" Deepfakes wäre in seiner aktuell diskutierten Form ein Instrument, das Satire und politische Kritik unter Zensurrisiko stellt. Gleichzeitig plant die Regierung laut Berichten, die Bundesnetzagentur zu ermächtigen, Durchsuchungen bei Medien und Bloggern durchzuführen — notfalls ohne richterlichen Beschluss. Das sind zwei Gesetzesprojekte, die gleichzeitig laufen. Der Kontext ist derselbe.
Der Ulmen-Fall: Was von der Kampagne übrig blieb
Zum Anlassfall selbst, der diese politische Maschinerie in Gang setzte: Die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen haben sich in wesentlichen Teilen nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen mangelnder Kooperation durch Fernandes ein. Das OLG Hamburg untersagte dem Spiegel im Juni 2026, den Deepfake-Verdacht gegen Ulmen weiter zu verbreiten. Der Spiegel korrigierte zentrale Formulierungen seiner Berichterstattung.
Was geblieben ist: ein Gesetzentwurf, der weiterhin im Raum steht. Eine NGO, deren Staatsfinanzierung gesichert ist. Und Dokumente, die die Bundesregierung als Verschlusssache behandelt.
Wer einen Fall nicht mehr braucht, sobald das Gesetz steht, hat den Fall nie wirklich gebraucht.
Die Klassenfrage — am Rand, aber nicht unwichtig
Am Rande des Falls taucht eine Frage auf, die selten gestellt wird: Wer kann sich in Deutschland eigentlich erfolgreich gegen Medienkampagnen und Behördendruck wehren?
Christian Ulmen konnte Steinhöfel mandatieren. Ben Berndt konnte Steinhöfel mandatieren. Nius kann klagen. Das ist gut — und zeigt, dass das Rechtssystem im Ernstfall funktioniert. Aber die Konsequenz liegt auf der Hand: Wer keinen guten Anwalt bezahlen kann, verliert. Nicht weil er Unrecht hat. Sondern weil er es nicht durchsetzen kann. Das gilt für Medienschaffende genauso wie für Privatpersonen, die plötzlich auf dem Radar einer KIVI-Meldung oder einer HateAid-Kampagne landen.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge — und der Abstand zwischen beidem ist eine Frage des Kontostands.
Fazit: Drei Artikel, ein System
Dieser Text ist der dritte in einer Reihe. Artikel eins beschrieb, wie Landesmedienanstalten mit einer KI das Internet nach Verdächtigen durchsuchen — finanziert durch den Rundfunkbeitrag. Artikel zwei beschrieb, wie eine Medienbehörde einem Podcaster vorschreiben will, was „journalistische Sorgfalt" bedeutet. Dieser Artikel beschreibt, wie eine NGO, ein Ministerium, ein Nachrichtenmagazin und ein Gesetzentwurf so eng zusammenspielen, dass die Bundesregierung lieber Dokumente zurückhält als zuzulassen, dass jemand nachschaut.
Das sind drei verschiedene Fälle. Und dasselbe Prinzip: Wer die Regeln aufstellt, entscheidet, wer nach ihnen spielen muss.