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Verschlusssache Demokratie

Der HateAid-Fernandes-Hubig-Komplex und was die Bundesregierung nicht zeigen will

Die Bundesregierung weigert sich, Dokumente über die Kommunikation zwischen dem Justizministerium und der NGO HateAid offenzulegen — mit einer bemerkenswerten Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die politische Mobilisierung gegen ein geplantes Gesetz anheizen. Transparenz als Gefahr. Eine Analyse dessen, was trotzdem bekannt ist.

Veröffentlicht 29. Juni 2026
Ressort Medienpolitik & NGOs
Lesedauer ca. 7 Min.

Es gibt Begründungen, die mehr verraten als die Dokumente, um die es geht. Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig verweigerte gegenüber dem Nachrichtenportal Nius die Herausgabe von Unterlagen über Kontakte zwischen dem Ministerium und der NGO HateAid — im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die politische Mobilisierung gegen den geplanten Gesetzentwurf zur Regulierung von Deepfakes anheizen.

Die Ministerin hält also Dokumente zurück, weil sie eine öffentliche Debatte über ihr eigenes Gesetzesvorhaben fürchtet. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit. Das ist ein Bekenntnis.

Transparenz wird verweigert, damit keine Debatte entsteht. Über ein Gesetz, das eine Behörde ermächtigen soll, Meinungen zu regulieren. Der Kreis schließt sich sehr elegant.

Was wir wissen: Die belegbaren Verbindungen

Bevor wir zur Interpretation kommen — und diese ist hier ausdrücklich als solche markiert — eine Bestandsaufnahme dessen, was dokumentiert ist:

Belegte Fakten — Quellen: Lobbyregister, Parlamentsprotokolle, öffentliche Berichte

Das Muster: Kampagne, Gesetzentwurf, NGO — zeitgleich

Wer diese Punkte nebeneinanderlegt, sieht ein zeitliches Muster, das zumindest Fragen aufwirft — ohne dass damit eine koordinierte Verschwörung behauptet werden müsste. Manchmal genügt es, wenn ein Milieu so eng vernetzt ist, dass Koordination gar nicht explizit nötig ist.

Rekonstruiertes Zusammenspiel — Frühjahr 2026
Spiegel
20. März: Titelgeschichte
→ selbe Ausgabe →
Hubig-Interview
Deepfake-Gesetz gefordert
HateAid
Social Media, Demo, Kampagne
→ seit Monaten bekannt →
Vorwürfe Fernandes
Deepfake-Anzeige Spanien, Dez. 2025
IFG-Anfrage (Nius)
→ abgelehnt wg. →
„Politischer Mobilisierung"
Begründung: Justizministerium
Redaktionelle Einordnung (Meinung): Die oben dargestellten zeitlichen Koinzidenzen und Netzwerkverbindungen sind dokumentiert. Ob sie auf koordiniertes Handeln hindeuten oder auf das natürliche Ergebnis eines eng verflochtenen politisch-medialen Milieus, ist eine Interpretationsfrage. Wir halten beides für möglich. Was wir für nicht interpretationsbedürftig halten: dass ein Ministerium die Herausgabe von Dokumenten mit der Begründung verweigert, eine Debatte zu verhindern.

Das Gesetz: Was Hubig plant — und was daran problematisch ist

Hintergrund des gesamten Komplexes ist ein Gesetzentwurf, den Justizministerin Hubig im Zuge der Fernandes-Debatte vorlegte. Er soll das Verbreiten von Deepfakes regulieren — und richtet sich dabei nicht nur gegen pornografische Inhalte. Das Gesetz würde nach Einschätzung von Kritikern auch Deepfakes erfassen, die dem „Ansehen" einer Person „erheblich schaden" könnten.

Das klingt vernünftig. Bis man bedenkt, dass politische Satire regelmäßig genau das tut: Sie schadet dem Ansehen von Personen. Absichtlich. Und das ist ihr gutes Recht. Ein Gesetz, das diese Grenze nicht präzise zieht, wäre eine Waffe gegen Satire und Regierungskritik — in den Händen genau jener Institutionen, die bereits demonstriert haben, wie sie mit unbequemen Formaten umgehen.

⚠ Rechtlicher Rahmen

Das Gesetz gegen „ansehensschädigende" Deepfakes wäre in seiner aktuell diskutierten Form ein Instrument, das Satire und politische Kritik unter Zensurrisiko stellt. Gleichzeitig plant die Regierung laut Berichten, die Bundesnetzagentur zu ermächtigen, Durchsuchungen bei Medien und Bloggern durchzuführen — notfalls ohne richterlichen Beschluss. Das sind zwei Gesetzesprojekte, die gleichzeitig laufen. Der Kontext ist derselbe.

Der Ulmen-Fall: Was von der Kampagne übrig blieb

Zum Anlassfall selbst, der diese politische Maschinerie in Gang setzte: Die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen haben sich in wesentlichen Teilen nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen mangelnder Kooperation durch Fernandes ein. Das OLG Hamburg untersagte dem Spiegel im Juni 2026, den Deepfake-Verdacht gegen Ulmen weiter zu verbreiten. Der Spiegel korrigierte zentrale Formulierungen seiner Berichterstattung.

Was geblieben ist: ein Gesetzentwurf, der weiterhin im Raum steht. Eine NGO, deren Staatsfinanzierung gesichert ist. Und Dokumente, die die Bundesregierung als Verschlusssache behandelt.

Wer einen Fall nicht mehr braucht, sobald das Gesetz steht, hat den Fall nie wirklich gebraucht.

Die Klassenfrage — am Rand, aber nicht unwichtig

Am Rande des Falls taucht eine Frage auf, die selten gestellt wird: Wer kann sich in Deutschland eigentlich erfolgreich gegen Medienkampagnen und Behördendruck wehren?

Christian Ulmen konnte Steinhöfel mandatieren. Ben Berndt konnte Steinhöfel mandatieren. Nius kann klagen. Das ist gut — und zeigt, dass das Rechtssystem im Ernstfall funktioniert. Aber die Konsequenz liegt auf der Hand: Wer keinen guten Anwalt bezahlen kann, verliert. Nicht weil er Unrecht hat. Sondern weil er es nicht durchsetzen kann. Das gilt für Medienschaffende genauso wie für Privatpersonen, die plötzlich auf dem Radar einer KIVI-Meldung oder einer HateAid-Kampagne landen.

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge — und der Abstand zwischen beidem ist eine Frage des Kontostands.

Fazit: Drei Artikel, ein System

Dieser Text ist der dritte in einer Reihe. Artikel eins beschrieb, wie Landesmedienanstalten mit einer KI das Internet nach Verdächtigen durchsuchen — finanziert durch den Rundfunkbeitrag. Artikel zwei beschrieb, wie eine Medienbehörde einem Podcaster vorschreiben will, was „journalistische Sorgfalt" bedeutet. Dieser Artikel beschreibt, wie eine NGO, ein Ministerium, ein Nachrichtenmagazin und ein Gesetzentwurf so eng zusammenspielen, dass die Bundesregierung lieber Dokumente zurückhält als zuzulassen, dass jemand nachschaut.

Das sind drei verschiedene Fälle. Und dasselbe Prinzip: Wer die Regeln aufstellt, entscheidet, wer nach ihnen spielen muss.

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Redaktionshinweis: Dieser Artikel wurde unter Verwendung von KI-Assistenz (Claude, Anthropic) recherchiert und verfasst. Alle als Fakten dargelegten Punkte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen: Nius (IFG-Recherche, 29.6.2026), Tichys Einblick (Cornelia Stolze, April 2026), Publico (März 2026), Berichte zu OLG Hamburg Az. 7 W 72/26, Lobbyregister Bundestag, RTL-Aussage HateAid, eigene Berichte auf rundfunkkritik.de (Ulmen-OLG). Meinungen sind als solche gekennzeichnet. Wir halten KI-Transparenz für eine journalistische Selbstverständlichkeit.