Am 22. Juni 2026 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg: Der Spiegel durfte den Verdacht der Deepfake-Video-Produktion und -Verbreitung durch Christian Ulmen nicht erwecken. Keine ausreichende Tatsachengrundlage. Kein Mindestbestand an Beweisen. Presserechtlich unzulässig.

Einen Tag später erscheint auf welt.de ein Artikel über Collien Fernandes und NGOs — gleicher Tenor, gleiche Stoßrichtung, gleiches Framing. Die Kampagne geht weiter. Ungeniert. Als wäre nichts gewesen.

Was das Gericht tatsächlich festgestellt hat

Wichtig zur Einordnung: Das Urteil ist kein Freispruch für Ulmen. Unstreitig ist, dass er Deepfake-Fotos von Fernandes verbreitet, Fakeprofile unter ihrem Namen angelegt und Männer über diese Profile kontaktiert hat. Das OLG bestätigte außerdem, dass der Spiegel über Gewaltvorwürfe weiter berichten darf — gestützt auf einen glaubhaft gemachten Vorfall in Mallorca 2023.

Worum es dem Gericht geht: Der spezifische Verdacht, Ulmen habe Videos — nicht Fotos — hergestellt und verbreitet, war ohne ausreichende Belege in die Welt gesetzt worden. Und das ist ein Unterschied, den das OLG bewusst betont: Ein Video zeige mehrere Handlungen, erzähle eine „Geschichte", die Erniedrigung wiege schwerer. Der Vorwurf braucht deshalb eine eigene Beweisgrundlage — die fehlte.

„Der Deepfake-Video-Verdacht hatte eine an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge." — Kanzlei Schertz-Bergmann, im Anschluss an das OLG-Urteil

Der Mechanismus: So entsteht ein Narrativ

Der Spiegel bestreitet bis heute, den Deepfake-Video-Verdacht überhaupt erweckt zu haben. Das Magazin bestand darauf, lediglich über Fotos und ähnlich aussehende Videos berichtet zu haben. Das OLG sah das anders: Durch das Zusammenspiel konkreter Textstellen habe der Durchschnittsleser den Verdacht „zwingend" als naheliegend verstehen müssen.

Das ist Lehrbuchjournalismus für schlechte Gründe. Man formuliert nie direkt. Man verknüpft. Man lässt offen. Und dann — wenn das Narrativ erst in der Welt ist — sagt man: Wir haben das nie behauptet.

Besonders pikant: Fernandes selbst hatte kurz nach Erscheinen des Artikels klargestellt, sie verdächtige Ulmen nicht der Verbreitung von Deepfake-Pornos. Ein Umstand, den der Spiegel in seiner Titelgeschichte nicht erwähnte.

Chronologie
  • 21. März 2026: Spiegel-Titelgeschichte „Du hast mich virtuell vergewaltigt" erscheint — bundesweite Empörung, Demonstrationen, politische Reaktionen
  • April 2026: Fernandes erklärt öffentlich, sie verdächtige Ulmen nicht der Deepfake-Video-Verbreitung — kaum Berichterstattung
  • Frühjahr 2026: Schweizer Grüne fordern härtere KI-Gesetze; Bundesjustizministerin Hubig kündigt Strafrechtsverschärfung gegen „digitale Gewalt" an
  • 7. Mai 2026: LG Hamburg: Spiegel-Berichterstattung überwiegend zulässig — Ulmen scheitert in vier von fünf Punkten
  • 22. Juni 2026: OLG Hamburg kippt die Kernaussage: Deepfake-Video-Verdacht war nicht ausreichend belegt — Verbreitungsverbot
  • 23. Juni 2026: Welt.de berichtet weiter in bekanntem Framing

Correctiv lässt grüßen

Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann hielt nach dem Urteil fest, der Deepfake-Video-Verdacht habe eine „an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion" ausgelöst. Auf Twitter brachte es @MuellerOnyx knapper: „Sämtliche Medien haben mitgemacht. Keiner ist unschuldig. Nach der Correctivlüge sollte man das eigentlich gelernt haben."

Gelernt hat man es nicht. Das Muster ist dasselbe: Ein zunächst dramatisch aufgebauter Vorwurf, ein Mediensturm, politische Reaktionen — und dann, wenn ein Gericht die Grundlage einkassiert, ein kollektives Schulterzucken. Der ursprüngliche Schaden ist längst angerichtet. Das Narrativ sitzt. Es bleibt was hängen.

Beim Correctiv-Fall rund um das sogenannte „Geheimtreffen" in Potsdam war der Mechanismus identisch: Dramatische Erstberichterstattung, Massenproteste, politische Verwertung — und dann schleichende juristische und faktische Relativierungen, die im öffentlichen Bewusstsein kaum ankamen.

Zum Vergleich: England

Strukturelle Gewalt durch organisierte Männergruppen — die Rotherham-Skandale, die Grooming-Gangs in Rochdale, Telford, Oxford — hat in deutschen Leitmedien jahrelang kaum Platz gefunden.

Dort wäre das Framing „männliche Gewalt" sachlich naheliegend gewesen. Stattdessen: systematisches Wegschauen wegen befürchteter Zuschreibungen. Die Selektivität des Medien-Empörungsreflexes ist kein Zufall. Sie folgt einer Logik.

Was das mit Medienvertrauen macht

Der Spiegel sieht sich nach dem OLG-Beschluss trotzdem „weitgehend bestätigt". Der „Kern der Berichterstattung" bleibe „unberührt". Das Magazin habe die beanstandeten Stellen mit Hinweisen versehen und prüfe weiteres juristisches Vorgehen.

Das ist keine Selbstkritik. Das ist Schadensminimierung durch Neuformatierung.

Wenn ein Leitmedium einen zentralen Vorwurf ohne ausreichende Beweisgrundlage setzt, damit bundesweite Hysterie auslöst, und nach gerichtlicher Korrektur erklärt, der Kern sei ja unberührt — dann hat das eine klare Konsequenz für alle, die noch überlegen, ob Misstrauen gegenüber Leitmedien Paranoia ist oder vernünftige Schlussfolgerung.

Es ist vernünftige Schlussfolgerung.