Wächter ohne Wache

Wenn der Wächter von außen kommen muss

Es gibt einen Moment, in dem eine Institution sich selbst am deutlichsten beschreibt: wenn sie auf eine einfache Frage keine Antwort hat. Die Frage lautete: Wie oft wurde in den letzten zwei Jahren gegen Polizeibeamte wegen unverhältnismäßiger Gewalt bei Demonstrationen ermittelt? Die Antwort aus mehreren Bundesländern: Es gibt dazu keine Statistik.

Damals

Sommer 2021, Berlin. Auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen kursieren Videos, die zeigen, wie Polizeibeamte gegen Teilnehmer vorgehen — teils gegen Personen, die keine erkennbare Bedrohung darstellten.1 Die Aufnahmen erreichen auch Genf: Nils Melzer, zu diesem Zeitpunkt UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, zeigt sich besorgt und bittet die Bundesregierung offiziell um Stellungnahme.2

Das ist der übliche diplomatische Vorgang: Ein UN-Mandatsträger fragt nach, ein Staat antwortet, meist bleibt es folgenlos. Diesmal nicht.

Heute

Im April 2022 zieht Melzer nach dem Austausch mit Berlin ein Fazit, das in seiner Deutlichkeit selten ist für UN-Diplomatie: „Systemversagen".3

Die Bundesregierung hatte ihm mitgeteilt, es sei verhältnismäßig gewesen, dass Beamte einen nicht-aggressiven Demonstranten vom Fahrrad stießen und zu Boden warfen. Melzers Kommentar dazu: „Die Wahrnehmung der Behörden, was verhältnismäßig ist, ist verzerrt."3 Auf seine Bitte um belastbare Zahlen erhielt er von mehreren Bundesländern die Auskunft, dass gar keine Statistiken zu Gewaltvorwürfen gegen die Polizei bei diesen Demonstrationen existierten.4

Sein Schluss: „Das ist kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern von Systemversagen. Die Behörden sehen gar nicht, wie blind sie sind."3 Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt worden seien, würden Verfahren gegen Polizisten „eingestellt oder verschleppt, bis niemand mehr hinschaut".3 Sein Gesamturteil: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht."3

Das Bundesinnenministerium widersprach öffentlich: Man nehme jeden Verdacht ernst und unterstütze die Aufarbeitung.4 Eine Zahl aus der Antwort der Bundesregierung an Melzer blieb jedoch stehen: Bundesweit war bis dahin genau ein Polizist im Zusammenhang mit den Vorfällen verurteilt worden.5

Das Muster

Was Melzer bei den Corona-Demonstrationen beschrieb, ist kein Einzelfall, sondern die sichtbare Spitze eines strukturellen Problems. Rechtswissenschaftliche Analysen zur Aufarbeitung von Polizeigewalt in Deutschland kommen zu einem übereinstimmenden Befund: Von den jährlich rund 2.000 Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte wird der überwiegende Teil eingestellt, ohne dass es je zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt.5 Der Fachbegriff dafür lautet „De-facto-Straflosigkeit".5

Das eigentlich Bemerkenswerte an diesem Fall ist nicht die Kritik selbst — Kritik an Polizeigewalt gibt es seit Jahren, von Amnesty International bis zu deutschen Strafrechtsprofessoren. Bemerkenswert ist, wer sie diesmal formulierte: kein Aktivist, keine „Querdenker"-Szene, sondern ein Mandatsträger der Vereinten Nationen mit einem Mandat für Folterprävention — nach demselben Verfahren, mit dem er sonst Staaten wie Syrien oder Belarus prüft.

Und bemerkenswert ist auch der Anlass: Es waren Menschen, die gegen die Corona-Politik protestierten — ein Grundrecht, das laut Grundgesetz unabhängig davon gilt, ob man dem Protest inhaltlich zustimmt. Der Sonderberichterstatter unterschied dabei nicht zwischen „legitimen" und „problematischen" Demonstranten. Er prüfte, ob der Staat verhältnismäßig handelte. Das ist genau die Funktion, die eine unabhängige Aufsicht haben sollte — und die, wie Melzer feststellte, in Deutschland strukturell fehlt: keine bundesweit einheitliche Kennzeichnungspflicht, keine unabhängigen Beschwerdestellen, keine verlässliche Statistik.5

Wenn ein Wächter erst aus Genf anreisen muss, um eine Frage zu stellen, die eigentlich eine Frage der eigenen Innenrevision hätte sein müssen, sagt das mehr über das System als über den einzelnen Vorfall.

Hoffnung

Melzers Bericht hat etwas bewirkt, das viele interne Kritiken nicht schafften: Er wurde von großen deutschen Medien aufgegriffen und zwang die Bundesregierung zu einer öffentlichen Reaktion.4 Die Forderungen, die seither lauter werden — Kennzeichnungspflicht, unabhängige Beschwerdestellen, bundesweite Statistik — sind keine Randpositionen mehr, sondern finden sich mittlerweile auch in rechtswissenschaftlichen Fachdebatten wieder.5 Der Weg von der Erkenntnis zur Reform ist selten kurz. Aber er beginnt damit, dass eine Institution zugibt, wo sie nicht hinschaut — und genau das ist mit diesem Bericht dokumentiert, öffentlich und unwiderruflich.


Quellen


  1. RT DE, 22.04.2022: Bericht über Melzers Anfrage an die Bundesregierung nach Videos von Polizeigewalt bei Berliner Corona-Demonstrationen im Sommer 2021. ↩

  2. t-online, 21.04.2022: dpa-Meldung zu Melzers Sorge über Vorfälle und seiner Bitte um Stellungnahme der Bundesregierung. ↩

  3. DER SPIEGEL, 21.04.2022: „Uno-Menschenrechtler sieht ‚Systemversagen' bei Polizeigewalt in Deutschland" — Zitate Melzers zu Verhältnismäßigkeit, Systemversagen und mangelnder Kontrolle. ↩↩↩↩↩

  4. web.de/dpa, 21.04.2022: Bericht zur Reaktion des Bundesinnenministeriums sowie zum Verfahrensablauf bei der UN-Veröffentlichung. ↩↩↩

  5. Verfassungsblog, 09.05.2022: Rechtswissenschaftliche Einordnung („Systemversagen?") mit Zahlen zu Verurteilungsquote und Einstellungspraxis bei Verfahren gegen Polizeibeamte. ↩↩↩↩↩