Fall · Faktencheck-Methodik

BR-Reportage „Wahlkampf im Sportheim“: Faktencheck korrigiert sich selbst

04.07.2026 · Bayerischer Rundfunk

Der Bayerische Rundfunk veröffentlichte eine Reportage mit dem Titel „Wahlkampf im Sportheim“ über den Versuch der AfD, Sportvereine politisch zu vereinnahmen. Im Zentrum des Beitrags steht ein Auftritt des AfD-Bundestagsabgeordneten und Polizisten Martin Hess in einer Sportgaststätte im niederbayerischen Bogen.

Die eingeordnete Aussage

Hess äußerte sich in dem Beitrag zur Kriminalitätsbelastung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Der BR versuchte, diese Aussage einzuordnen, und schrieb zunächst: „Tatsächlich ist die absolute Zahl der Gewalttaten deutscher Männer viel höher als die der Frauen aus Afghanistan und Syrien.“

Diese Einordnung bezieht sich auf absolute Fallzahlen. Hess hatte sich jedoch nicht auf absolute Zahlen bezogen, sondern auf die Kriminalitätsbelastung einzelner Bevölkerungsgruppen im Verhältnis zu deren Größe.

Die Korrektur im eigenen Beitrag

Der BR-Beitrag räumt dies unmittelbar im Anschluss selbst ein: Hess beziehe sich „anscheinend auf die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl“, die Straftaten „ins Verhältnis zur Gesamtzahl der jeweiligen Bevölkerungsgruppe“ setze. Diese Zahl ist als methodischer Standard der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) definiert und wird in einer Bundestagsdrucksache zur PKS 2025 amtlich ausgewiesen.

Zur Methodik Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist laut Bundestagsdrucksache das Verhältnis der ermittelten Tatverdächtigen einer Bevölkerungsgruppe, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils. Sie berücksichtigt damit die unterschiedliche Größe der verglichenen Gruppen – im Unterschied zur absoluten Fallzahl.

Der Ablauf im BR-Beitrag zeigt damit eine erste Einordnung, die an der eigentlichen Aussage vorbeigeht, gefolgt von einer Richtigstellung innerhalb desselben Beitrags, die die zugrundeliegende Kennzahl als methodisch korrekt bestätigt.

Quellen

Weiterführende Analysen