BR-Reportage „Wahlkampf im Sportheim“: Faktencheck korrigiert sich selbst
Der Bayerische Rundfunk veröffentlichte eine Reportage mit dem Titel „Wahlkampf im Sportheim“ über den Versuch der AfD, Sportvereine politisch zu vereinnahmen. Im Zentrum des Beitrags steht ein Auftritt des AfD-Bundestagsabgeordneten und Polizisten Martin Hess in einer Sportgaststätte im niederbayerischen Bogen.
Die eingeordnete Aussage
Hess äußerte sich in dem Beitrag zur Kriminalitätsbelastung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Der BR versuchte, diese Aussage einzuordnen, und schrieb zunächst: „Tatsächlich ist die absolute Zahl der Gewalttaten deutscher Männer viel höher als die der Frauen aus Afghanistan und Syrien.“
Diese Einordnung bezieht sich auf absolute Fallzahlen. Hess hatte sich jedoch nicht auf absolute Zahlen bezogen, sondern auf die Kriminalitätsbelastung einzelner Bevölkerungsgruppen im Verhältnis zu deren Größe.
Die Korrektur im eigenen Beitrag
Der BR-Beitrag räumt dies unmittelbar im Anschluss selbst ein: Hess beziehe sich „anscheinend auf die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl“, die Straftaten „ins Verhältnis zur Gesamtzahl der jeweiligen Bevölkerungsgruppe“ setze. Diese Zahl ist als methodischer Standard der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) definiert und wird in einer Bundestagsdrucksache zur PKS 2025 amtlich ausgewiesen.
Der Ablauf im BR-Beitrag zeigt damit eine erste Einordnung, die an der eigentlichen Aussage vorbeigeht, gefolgt von einer Richtigstellung innerhalb desselben Beitrags, die die zugrundeliegende Kennzahl als methodisch korrekt bestätigt.
- Bayerischer Rundfunk, „Wahlkampf im Sportheim“, 2026
- Apollo News, „Ausländerkriminalität: BR irritiert mit falschem Faktencheck gegen AfD-Mann“, 04.07.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/145, Antwort auf Kleine Anfrage 21/60, 12.05.2025
- Deutscher Bundestag, Kurzmeldung „Tatverdächtigenbelastungszahl bestimmter Bevölkerungsgruppen“