KIVI: Landesmedienanstalten kooperieren laut WELT-Recherche mit dem Verfassungsschutz
Alle 14 deutschen Landesmedienanstalten setzen seit 2022 das KI-Tool „KIVI" ein, um Inhalte im Netz automatisiert zu erfassen und zu kategorisieren. Eine Recherche der „Welt" (29.06.2026) hat erstmals unabhängig bestätigt, was zuvor nur der betroffene Publizist Alexander Wallasch behauptet hatte: Mehrere Bundesländer räumen einen Datenaustausch mit dem Verfassungsschutz ein. Drei Quellenebenen sind hier auseinanderzuhalten – ein internes Benutzerhandbuch der LFM NRW, die WELT-Recherche und Wallaschs eigene, weitergehende Behauptungen.
Was belegt ist: Das Benutzerhandbuch
Rundfunkkritik.de liegt das interne „Benutzerhandbuch Buchversion" zu KIVI vor (Stand: 3. November 2022, LFM NRW). Es handelt sich um eine technische Anleitung für Mitarbeiter:innen der Medienanstalt, keine Presseerklärung. Daraus lässt sich Folgendes belegen:
- Der Name KIVI steht laut Handbuch für „KI" (Künstliche Intelligenz) und „VI" für das lateinische vigilare – wachen. Genutzt wird der Name seit Mai 2022.
- Das Tool dient der systematischen Suche nach „Rechtsverstößen im Internet" und der anschließenden Meldung an Plattformen – dokumentiert sind eigene Arbeitsschritte für die Meldung an VK, X/Twitter, YouTube, Telegram, BitChute und TikTok.
- Ein festes Kategoriensystem strukturiert die Verfahren: drei Oberkategorien (Haßrede, Jugendschutz, Werbung), sechs Kategorien und zehn Unterkategorien.
| Oberkategorie | Kategorien / Unterkategorien |
|---|---|
| Haßrede | Gewalt/Menschenwürde · Politischer Extremismus (Volksverhetzung, Holocaustverleugnung, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) |
| Jugendschutz | Pornografie · Offensichtlich schwere Jugendgefährdung · Entwicklungsbeeinträchtigung |
| Werbung | Kennzeichnung · Jugendschutz-Werbung |
Bearbeitet werden erfasste Fälle als „Vorgänge" durch ein Monitoringteam und anschließend als „Aufsichtsprozesse" mit eigenem Aktenzeichen durch Sachbearbeiter:innen. Vorgesehen sind formale Verwaltungsschritte wie Anhörungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWiV) und die Vorlage an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bzw. die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Was die WELT-Recherche bestätigt
Die „Welt" berichtete am 29.06.2026 unter Berufung auf einen Informanten sowie auf Anfragen bei den Landesinnenministerien über die Praxis der Landesmedienanstalten. Der Originalartikel liegt hinter einer Paywall; die folgenden Angaben stützen sich auf die mit ihm übereinstimmende Sekundärberichterstattung von Apollo News, Tichys Einblick und Weltexpress, die den WELT-Inhalt jeweils unabhängig referieren.
- Bundesweit wurden über KIVI bislang 130.840 „potenzielle Rechtsverstöße" identifiziert (Selbstangabe der Arbeitsgemeinschaft der Medienanstalten).
- Verdachtsfälle werden über eine feste Schnittstelle an das Bundeskriminalamt gemeldet – dieselbe Schnittstelle, an die auch staatlich geförderte Meldestellen angebunden sind.
- Auf Anfrage der WELT bestätigten die Innenministerien Bayerns, Baden-Württembergs und Hamburgs einen anlassbezogenen bzw. – in Baden-Württemberg – „regelmäßigen und engen" Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Landesmedienanstalt. Hamburg beschreibt eine Partnerschaft im „Behördenkompetenznetzwerk gegen Rechtsextremismus".
- Berlin und Sachsen-Anhalt verneinten einen solchen Datenfluss. Sachsen verweigerte unter Verweis auf Geheimschutz jede Auskunft.
- Die Datenschutzerklärung von KIVI weist laut WELT-Recherche aus, dass das System auch religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen sowie Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung verarbeiten kann.
- Die Arbeitsgemeinschaft der Medienanstalten weist den Begriff „Überwachung" zurück und erklärt, KIVI prüfe ausschließlich potenziell rechtswidrige Inhalte; eine Benachrichtigung erfasster Nutzer sei nicht vorgesehen.
Was zusätzlich behauptet wird: Die Position von Alexander Wallasch
Wallasch veröffentlichte bereits im Februar 2025 – rund 16 Monate vor der WELT-Recherche – ein eigenes, von ihm beauftragtes IT-Dossier zu KIVI und bezeichnete das Tool als „Staatstrojaner". Einzelne seiner damaligen Kernbehauptungen deckt die WELT-Recherche nun in der Tendenz: Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden findet statt. Nicht unabhängig bestätigt sind hingegen seine weitergehenden Angaben, etwa dass der bayerische Verfassungsschutz ihn persönlich wegen angeblicher „russischer Narrative" kontaktiert habe, dass die Entwicklung in Kooperation mit einer Firma „Condat AG" erfolgt sei, oder seine Einordnung der Landesmedienanstalten als Instrument eines „deep state". Diese Punkte stammen ausschließlich aus Wallaschs eigenen Veröffentlichungen.
Konkret und unabhängig nachvollziehbar ist die von Wallasch angestoßene Aktion: eine Musterformulierung für ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, mit dem Bürger von ihrer Landesmedienanstalt Auskunft verlangen können, ob und welche personenbezogenen Daten über sie im Rahmen von KIVI verarbeitet und ob diese an Dritte – namentlich den Verfassungsschutz – weitergegeben wurden.
Einordnung
Drei Ebenen sind auseinanderzuhalten. Erstens: Existenz, Funktionsweise und Kategorisierungslogik von KIVI sind durch das interne Handbuch der LFM NRW dokumentiert und unstrittig. Zweitens: Ein Datenaustausch mit Verfassungsschutzbehörden ist durch die WELT-Recherche für mehrere namentlich genannte Bundesländer unabhängig bestätigt, für andere hingegen ausdrücklich verneint oder offen. Drittens: Wallaschs weitergehende Zuspitzungen – insbesondere zur Motivlage und zu einzelnen Akteuren – bleiben seine eigene, bislang unbestätigte Darstellung. Der Fall Ben Berndt zeigt laut WELT-Berichterstattung, dass die grundsätzliche Kritik an mangelnder Transparenz kein Einzelfall-Phänomen ist.
KIVI Benutzerhandbuch (Buchversion), LFM NRW, Stand 03.11.2022 – internes Dokument, Rundfunkkritik.de vorliegend
Die Welt, 29.06.2026 (Paywall) – referiert nach: Apollo News, 30.06.2026, „Landesmedienanstalten durchsuchen Internet mit KI-Tool und leiten Ergebnisse an den Verfassungsschutz weiter"; Tichys Einblick, 30.06.2026, „KI-Vigilare: Landesmedienanstalten als Handlanger des Geheimdienstes"; Weltexpress, 01.07.2026, „Wenn die Landesmedienanstalten zu Überwachungsmaschinen werden"
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