FALLDOKUMENTATION · MEDIENBEWERTUNG

Wer darf über "Desinformation" richten? Ein Doppelstandard bei der Quellenbewertung

Dokumentiert am 08.07.2026 · Kategorie 1–2 (primär- und qualitätsquellenbasiert, Einzelaussagen als Kategorie 3 gekennzeichnet)

Im Frühjahr 2025 berichtete ZDFheute über eine Analyse des US-Unternehmens NewsGuard, wonach das russische Propaganda-Netzwerk "Pravda" gezielt versucht, KI-Sprachmodelle mit Falschinformationen zu füttern. Der Fall wirft eine Frage auf, die über das Ukraine-Thema hinausgeht: Nach welchem Maßstab wird eine Quelle als "staatsnah" und damit als unzuverlässig eingestuft – und wird dieser Maßstab gleichmäßig angewendet?

Fall 1: ZDFheute übernimmt NewsGuard ungeprüft als neutrale Instanz

ZDFheute, 29.03.2025 Kat. 1 – Primärquelle

Der Artikel "KI-Desinformation: Russische Propaganda vergiftet Chatbots" von Oliver Klein stützt sich zentral auf eine Analyse von NewsGuard, das im Text als "US-Unternehmen, das sich auf die Bewertung von Informationsquellen spezialisiert hat" beschrieben wird. ZDFheute führt sogar eine eigene Stichprobe zur Bestätigung durch und übernimmt die Zahl von 3,6 Millionen Pravda-Artikeln im Jahr 2024 ohne Einschränkung.

An keiner Stelle des Artikels wird erwähnt, dass NewsGuard selbst Zuwendungen vom US-Verteidigungsministerium erhalten hat oder wer im Beirat des Unternehmens sitzt.

Fall 2: Die dokumentierte Finanzierung und das Umfeld von NewsGuard

NewsGuards eigene Selbstauskünfte Kat. 1 – Eigenangabe + Vertragsdaten

NewsGuard berichtete in seinem eigenen "2021 Social Impact Report", im September 2021 ein Small-Business-Innovation-Research-Stipendium erhalten zu haben, um sein "Misinformation Fingerprints"-Tool weiterzuentwickeln. Laut dem öffentlichen Vergabedatensatz auf usaspending.gov stammte die Förderung – knapp 750.000 US-Dollar – vom US-Verteidigungsministerium. Bereits 2020 hatte NewsGuard einen gemeinsamen Wettbewerb von State Department und Pentagon zur Erkennung von Covid-19-"Desinformation" gewonnen.

Im Beirat von NewsGuard sitzt der frühere CIA- und NSA-Direktor Michael Hayden sowie der frühere NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen. Größter privatwirtschaftlicher Geldgeber ist laut New York Times die Werbeholding Publicis; auch Microsoft unterstützt das Unternehmen finanziell und lizenziert dessen Bewertungen im Edge-Browser.

Fall 3: Gerichtliche Beanstandung der Bewertungspraxis

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, März 2026 Kat. 2 – Gerichtsurteil, über Multipolar dokumentiert

Im Rechtsstreit des Online-Magazins "Die Achse des Guten" gegen NewsGuard untersagte das Gericht die Einstufung mit 35 von 100 Punkten sowie die Nennung auf einer "Top-10-Liste" für Fehlinformationen. Begründung laut Urteil: Für das zentrale Bewertungskriterium habe NewsGuard sich auf lediglich einen bzw. fünf Artikel gestützt – bei rund 4.000 Jahresbeiträgen des Magazins eine nach Einschätzung des Gerichts unzureichende Tatsachengrundlage. Das grundsätzliche Geschäftsmodell von NewsGuard wurde vom Gericht nicht untersagt.

Der Vergleichsmaßstab: Wie die EU RT und Sputnik einstufte

Die EU begründete ihre Sanktionen gegen RT und Sputnik im März 2022 damit, dass beide Sender "unter der ständigen direkten oder indirekten Kontrolle der Regierung der Russischen Föderation" stünden und damit keine unabhängigen Nachrichtenquellen seien. Genau dieses Kriterium – finanzielle und personelle Nähe zu staatlichen bzw. sicherheitspolitischen Institutionen – wird bei NewsGuard von ZDFheute nicht angelegt, obwohl die dokumentierten Fakten (Pentagon-Förderung, CIA-Beiratsmitglied) strukturell vergleichbar sind.

KriteriumRT / Sputnik (EU-Bewertung)NewsGuard (ZDFheute-Bewertung)
Staatliche FinanzierungJa → SanktionsgrundJa (Pentagon-Fördergelder) → nicht erwähnt
Personelle Nähe zu SicherheitsapparatAls belastend gewertetEx-CIA-/NATO-Spitze im Beirat → nicht erwähnt
Als "neutrale Quelle" zitiert?NeinJa, unkommentiert
Forschungslücke: Es liegt keine gleichwertige ZDF/ARD-Berichterstattung vor, die die Finanzierung und den Beirat von NewsGuard bei dessen Zitierung offenlegt. Sollte eine solche Einordnung an anderer Stelle im ÖRR erfolgt sein, bitte melden – wird ergänzt.

Was diese Gegenüberstellung zeigt – und was nicht

Diese Dokumentation belegt einen strukturellen Unterschied in der Offenlegungspraxis: Bei einer russischen Quelle gilt staatliche Nähe automatisch als Ausschlusskriterium für Zitierfähigkeit; bei einer US-nahen Bewertungsstelle wird dieselbe Art von Nähe im ÖRR-Beitrag nicht erwähnt. Ob NewsGuards Pravda-Analyse in der Sache zutrifft, wird davon nicht berührt – das russische "LLM-Grooming" ist unabhängig dokumentiert, unter anderem durch einen Fund französischer Behörden 2024. Es geht hier ausschließlich um die Frage der gleichmäßigen Offenlegungsstandards.