Fallanalyse · rbb

Der rbb und das doppelte Kontrollversagen

Rundfunkkritik.de  ·  Veröffentlicht Juli 2026

Zwei Fälle, zwei völlig unterschiedliche Mechanismen – und doch dieselbe Anstalt. Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg versagten binnen weniger Jahre sowohl die finanzielle Aufsicht als auch die redaktionelle Sorgfaltspflicht. Eine Chronik in zwei Teilen.

Teil 1: Das System Schlesinger – wenn der Verwaltungsrat wegschaut

Im Sommer 2022 wurde bekannt, was später als "System Schlesinger" bezeichnet wurde: Die damalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger hatte sich einen Dienstwagen mit Massagefunktion genehmigen lassen, ihr Ehemann erhielt Beraterverträge über den Sender, und ein 2018 eingeführtes Bonus-Vergütungssystem zahlte variable Gehaltsanteile aus – ohne die dafür erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats.

Im Dezember 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen Schlesinger und drei weitere frühere Führungskräfte: einen 67-jährigen Ex-Verwaltungsdirektor, eine 53-jährige Ex-Justitiarin und einen 81-jährigen Ex-Verwaltungsratsvorsitzenden. Der Vorwurf: Untreue zwischen Januar 2018 und Juli 2022, begangen "in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich". Konkret geht es um unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung, unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Schlesinger weist die Vorwürfe über ihren Anwalt vollumfänglich zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Ein 57-jähriger Ex-Geschäftsführer wird seit vier Jahren fürs Nichtstun bezahlt – Vertragsvolumen bis ins Jahr 2026: 700.000 Euro. Verantwortet wurde die Regelung neben Schlesinger auch von der damaligen Justitiarin, die inzwischen zur Juristischen Direktorin aufgestiegen ist.

Auch juristische Nachbeben laufen bis heute: Die frühere Geschäftsführerin der Tochterfirma rbb Media, Edda Kraft, wurde Ende 2023 wegen angeblicher Vergaberechtsverstöße bei Projekten wie dem "Digitalen Medienhaus" und der Sandmännchen-Produktion fristlos entlassen. Vor dem Landgericht Berlin wird derzeit über einen Vergleich verhandelt – im Raum steht eine Summe von rund 220.000 Euro.

Teil 2: Der Fall Gelbhaar – wenn die Redaktion ohne Grundlage berichtet

Ein strukturell anderer Fall, zeitlich später: Ab Mitte Dezember 2024 berichtete der rbb über Belästigungsvorwürfe gegen den Berliner Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar – nach eigenen Angaben gestützt auf eidesstattliche Versicherungen und Einblick in anonyme Meldungen an die Ombudsstelle der Grünen.

Kurz darauf musste der Sender Teile der Berichterstattung zurückziehen. Grund waren Zweifel an der Identität einer der Frauen, die die Vorwürfe eidesstattlich versichert haben sollten – es stellte sich heraus, dass diese Person offenbar gar nicht existierte und die Redaktion sie nie getroffen hatte. Auf die Zweifel hingewiesen hatte zuvor der "Tagesspiegel".

Im Januar 2025 untersagte das Landgericht Hamburg dem rbb per einstweiliger Verfügung, weitere konkrete Vorwürfe gegen Gelbhaar zu verbreiten. Das Gericht stellte fest, dass für die Behauptung, Gelbhaar habe "systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt", keine tragfähige Grundlage bestanden habe. Auch weitere vom Sender vorgelegte eidesstattliche Versicherungen könnten diesen Vorwurf laut Gericht "mit Blick auf die völlig inhaltsleeren Darlegungen" nicht stützen.

Die Folgen für den Sender: rbb-Senderchefin Ulrike Demmer und Chefredakteur David Biesinger entschuldigten sich persönlich bei Gelbhaar. Der rbb beauftragte eine externe Untersuchung (Budget: 60.000 Euro netto), Programmdirektorin Katrin Günther und Chefredakteur Biesinger boten zunächst ihren Rücktritt an – Günther trat tatsächlich zurück, Biesinger blieb zunächst im Amt, obwohl senderinterne Recherchen später ein "Systemversagen vieler Verantwortlicher" statt eines reinen Redaktionsfehlers nahelegten.

Gelbhaar selbst nahm die Entschuldigung des Senders zunächst nicht an: "Man kann sich erst entschuldigen, wenn man die Fehler aufgearbeitet hat." Auch bei den Grünen selbst blieb die Aufarbeitung Gegenstand von Kritik – der Bundesvorstand veröffentlichte nach rund sechs Monaten einen Bericht, der laut Kommentatoren "niemandem richtig wehtun" sollte, ohne die Vorwürfe gegen den inzwischen zurückgetretenen Abgeordneten vollständig aufzuklären.

Zwei Fehler, ein Muster: Kontrolle, die nicht kontrolliert

Was beide Fälle trotz ihrer Verschiedenheit verbindet, ist keine Personalie, sondern eine Struktur: In beiden Fällen versagte nicht ein Einzelner, sondern das Kontrollsystem, das genau solche Fehler verhindern soll. Beim Verwaltungsrat blieb ein Vergütungssystem über Jahre unbeanstandet, obwohl es formal seiner Zustimmung bedurft hätte. Bei der Redaktion griff die journalistische Sorgfaltspflicht nicht, obwohl die Faktenlage – eine nicht verifizierte Identität, inhaltsleere eidesstattliche Versicherungen – Anlass zu erheblicher Vorsicht gegeben hätte.

Bemerkenswert ist zudem die personelle Kontinuität: Chefredakteur Biesinger war laut Medienberichten bereits durch die Schlesinger-Affäre und den Skandal um überhöhte Ruhegelder "unbeschadet hindurchgeschlängelt", bevor er auch im Fall Gelbhaar zunächst im Amt blieb. Strukturelle Fehler ohne personelle Konsequenzen laden zur Wiederholung ein.

Quellen: Legal Tribune Online (11.12.2025, 21.01.2025), beck-aktuell (12.12.2025), taz (14.03.2025, 13.06.2025), Business Insider (02.02.2025, 07.05.2025), newsroom.de