Satire & Auftrag · Analyse
Im Februar 2024 verabschiedete sich Jan Böhmermann mit einem Wortspiel, das mehrere Strafanzeigen nach sich zog. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht. Bleibt die Frage: Wo verläuft die Grenze für staatlich finanzierte Satire?
Satire darf viel. Das ist gut so, und es ist verfassungsrechtlich gesichert. Die interessantere Frage ist nicht, ob Satire eine bestimmte Formulierung darf – sondern ob ein vom Beitragszahler finanzierter Sender sie bezahlen sollte.
Am Ende seiner „ZDF Magazin Royale"-Folge über die österreichische FPÖ, ausgestrahlt im Februar 2024 auch auf 3sat, verabschiedete sich Jan Böhmermann mit den Worten, man solle nicht immer die Nazikeule herausholen, sondern „vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen." Dann: Servus, bis nächste Woche.
„Keulen" ist ein Fachbegriff aus der Tiermedizin: die Tötung von Nutztieren, um eine Seuche einzudämmen. In der Jugendsprache hat das Wort eine ganz andere, derbe Bedeutung. Böhmermann spielte hörbar mit dieser Doppeldeutigkeit und mit der politischen Floskel „Nazikeule" – jenem Vorwurf, mit dem sich Kritisierte gern selbst zu Opfern erklären.
FPÖ-Chef Herbert Kickl verstand die Pointe als das, was sich am besten skandalisieren ließ: als Aufruf zur Tötung von Politikern. Bei der Staatsanwaltschaft Mainz gingen daraufhin mehrere Strafanzeigen ein – wegen Volksverhetzung und Aufrufs zu Gewalt, eingereicht unter anderem vom früheren FDP-Politiker Marcel Luthe. In der auf YouTube verfügbaren Fassung der Sendung fehlte die Passage; im ZDF-Webplayer blieb sie zunächst stehen.
Im April 2024 entschied die Staatsanwaltschaft Mainz, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Begründung: Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes der Sendung greife eine Deutung als Mordaufruf zu kurz. Die Behörde verwies darauf, dass in derselben Folge CDU-Chef Friedrich Merz mit dem Satz zitiert wurde, „diese Nazikeule" bringe nicht weiter – das Wortspiel knüpfte also an eine laufende politische Debatte an.
Juristisch ist die Sache damit erledigt. Sogar Kommentatoren aus dem linken Spektrum – etwa in der taz – hielten den Vorwurf des Mordaufrufs für „an den Haaren herbeigezogen".
Denn das „ZDF Magazin Royale" ist kein privates YouTube-Format. Es wird aus dem Rundfunkbeitrag finanziert: aus dem Geld jener 84 Millionen Menschen, die zahlen müssen, ob sie Böhmermann mögen oder nicht. Ein privater Satiriker riskiert sein eigenes Geld und seinen eigenen Ruf. Ein öffentlich-rechtlicher Satiriker riskiert das Vertrauen einer Institution, die zur Neutralität verpflichtet ist.
Hier liegt das Muster: Provokation erzeugt Empörung, Empörung erzeugt Reichweite, Reichweite rechtfertigt das nächste Format. Wer dabei systematisch nur eine Seite des politischen Spektrums zur Zielscheibe macht, kann sich auf die Satirefreiheit berufen – aber nicht zugleich beanspruchen, das ausgewogene Programm zu sein, zu dem der ÖRR gesetzlich verpflichtet ist.
Böhmermann hat zu nichts Strafbarem aufgerufen, das hat die Staatsanwaltschaft festgestellt. Satire über eine als rechtsextrem eingestufte Partei ist legitim. Der Vorwurf lautet nicht „Verbrechen". Er lautet: Schieflage. Ein beitragsfinanziertes Haus, das seine schärfsten Spitzen verlässlich in eine Richtung abfeuert, untergräbt den eigenen Auftrag.
„Nazis keulen" war kein Mordaufruf. Es war ein Wortspiel an der Grenze des Geschmacks, juristisch gedeckt, satirisch verteidigbar. Aber die Frage bleibt: Darf ein Sender, der von allen bezahlt wird, seine bezahlten Pointen Woche für Woche so eindeutig adressieren? Das ist keine Frage des Strafrechts. Es ist eine Frage des Auftrags.