Berichterstattung · Analyse
Ein Begriff entscheidet oft mehr als ein Bild. Bei den Protesten gegen die Corona-Politik stand das Etikett meist vor der Frage – auch dort, wo selbst die Polizei intern an der Verhältnismäßigkeit zweifelte.
Wer über eine Demonstration berichtet, trifft zwei Entscheidungen, lange bevor er die erste Zahl nennt: Welches Wort stellt er voran – und welches Bild lässt er weg. Bei den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen lässt sich beides gut studieren.
In der Berichterstattung über die Proteste der Jahre 2020 und 2021 stand fast durchgängig dasselbe Begriffstrio: Coronaleugner, Rechtsextreme, Verschwörungstheoretiker. Und es wäre unredlich zu bestreiten, dass diese Etiketten einen realen Kern hatten. Auf den Demonstrationen liefen tatsächlich Reichsflaggen, es gab eine sichtbare rechtsextreme Präsenz, und die „Querdenken"-Bewegung verbreitete handfeste Verschwörungserzählungen.
Das Problem ist nicht, dass diese Gruppen benannt wurden. Das Problem ist, dass das Etikett zur Gesamtcharakterisierung wurde – und damit alle übrigen Teilnehmer mit einschloss: Menschen mit ernsthaften Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken, die sich plötzlich in derselben Schublade wiederfanden. Wo die Einordnung die Differenzierung ersetzt, leistet sie nicht mehr Aufklärung, sondern Vorsortierung.
Am 18. November 2020, dem Tag, an dem der Bundestag die Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschloss, demonstrierten in Berlin Tausende. Die Polizei löste die Versammlung am Brandenburger Tor auf und setzte Wasserwerfer ein. Aus dem Protest heraus flogen nach Polizeiangaben Flaschen, Steine und Pyrotechnik, mehrere Beamte wurden verletzt, es gab Hunderte Festnahmen.
Aber es gibt die andere Hälfte: Wasserwerfer werden in Berlin äußerst selten eingesetzt, zuvor zuletzt 2013. Und in der Berliner Polizei selbst wurden anschließend Zweifel laut, ob der Einsatz angemessen war – er widersprach der eigenen Deeskalationslinie. Das berichtete der Tagesspiegel unter Berufung auf Polizeikreise. Wenn schon intern über die Verhältnismäßigkeit gestritten wird, ist das ein Vorgang, der journalistische Nachfrage verdient.
Genau diese Asymmetrie ist der Kern: Bei Protesten aus dem linken oder ökologischen Spektrum gehörte die Frage nach „unverhältnismäßiger Polizeigewalt" über Jahre zum festen Repertoire. Bei den Corona-Protesten verschob sich der Fokus auf die Gewalt der Demonstranten – beides real, aber eben sehr ungleich gewichtet.
Was hier ausdrücklich NICHT behauptet wird. In der Protestszene kursiert bis heute die Erzählung, die Polizei habe einen Demonstranten „getötet". Diese Behauptung ist durch die Faktenlage nicht gedeckt.
Am 1. August 2021 starb in Berlin ein 48-jähriger Teilnehmer nach einer vorläufigen Festnahme. Die Obduktion an der Charité ergab als Ursache einen Herzinfarkt; laut Generalstaatsanwaltschaft lagen „Hinweise auf todesursächliche äußere Gewalteinwirkung im Rahmen der Festnahme" nicht vor. Selbst seine eigene Partei – „Die Basis" – und seine Familie baten darum, den Tod nicht zu instrumentalisieren.
Wer dem ÖRR Einseitigkeit vorwirft, muss selbst der Versuchung widerstehen, eine tragische, aber medizinisch erklärte Todesursache in einen Polizeimord umzudeuten. Die starke Kritik braucht den falschen Vorwurf nicht – sie wird durch ihn nur schwächer.
Der Vorwurf an die öffentlich-rechtliche Corona-Berichterstattung lautet nicht „Lüge". Er lautet: Schieflage in der Gewichtung. Das vorangestellte Etikett ersetzte zu oft die Differenzierung. Und die Verhältnismäßigkeitsfrage – die anderswo Standard war und die hier sogar in der Polizei selbst gestellt wurde – blieb am Rand.